Unsere
Geschäftszeiten:
Mo - Fr 7:00 - 16:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen uns Lutz Albrecht Baustoffhandel, Transporte und Erdbau
Nachfolger e.K., Melanchthonstr. 52, 12623 Berlin Mahlsdorf und Ihnen.
Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme
statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass
Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns, nach Klärung aller für
den Auftrag relevanten Details, ein verbindliches Angebot erhalten,
welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der
Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung
des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der
Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen
Vereinbarung.
2. Leistungsbeschreibung und Lieferung
2.1 Allgemein
Wir sind u.a. zuständig für Baustoffe, die Planung und Durchführung
von Erdbauarbeiten, Garten-Landschaftsbau und Transporten in
unserer Region. Unsere Leistungsschwerpunkte sind hierbei der
Rückbau- und Erdarbeiten, die Grundstücksentwässerung, die
Herstellung von Hausanschlüssen und Regenwasser-
Versickerungsanlagen sowie die Gestaltung von Außenanlagen. Wir
bieten Ihnen hierbei die individuelle Planung Ihres Projekts und eine
professionelle Durchführung sämtlicher dazugehöriger Arbeiten an.
2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte
erfüllen zu lassen. Lieferungen frei Baustelle oder Lieferungen frei
Lager setzen eine mit schweren Lastzügen befahrbare Anfahrtsstraße
voraus. Verlässt unser Lieferfahrzeug auf Ihre Weisung die befahrbare
Anfahrtsstraße, haften Sie für den uns hier ggf. entstehenden Schaden,
sofern Sie hierfür verantwortlich sind.
2.3 Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch
durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und
welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere
Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), berechtigten
uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu
verschieben.
2.4 Leistungszeit
Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart (z.B.
Zurverfügungstellung von Unterlagen, Gewährung des Zutritts vor Ort),
so verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser
Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der
Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten
Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B.
Terminierung), erbringen wir die Leistung innerhalb von 14 Tagen. Der
Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach
Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw.
bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach
Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden vierzehnten Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am
Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist
am nächsten Werktag.
2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts
abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn
diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf
ausdrücklichen Kundenwunsch, können Änderungs- und
Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung
durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu
vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und
Erweiterungswünsche.
2.6 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor,
Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen
Aufwendungen, jedoch mindestens 30 % des Auftragswertes, in
Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten
entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.7 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die
weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig
zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Entwürfen und
Gestaltungsvorschlägen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere
weitere Leistung erbringen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und
Gestaltungsvorschläge unter Angabe einer angemessenen Frist für die
Prüfung auf Richtigkeit/Vollständigkeit/Gefallen überlassen, gelten diese
mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine
Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe und
Gestaltungsvorschläge verbleiben in unserem Eigentum und ein
Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht
verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen
haben.
3. Zahlung
3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich
und gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Sofern nichts
abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell
zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Bitte
beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Leistungen nach unserem
Zeitaufwand berechnen. Unseren Stundensatz können Sie dem
Angebot entnehmen. Die Form der Rechnungsstellung obliegt zudem
uns (z.B. per Mail oder auf dem Postweg).
3.2 Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen
Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung
und/oder Teilabrechnungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere sofern
wir uns zur Vertragserfüllung der Leistung Dritter bedienen.
3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns
vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die
Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes
bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen,
dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis
Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei
zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren
Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei
einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.
3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für
solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben
rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
3.5 Kostenvoranschläge
Sofern wir Kostenvoranschläge unterbreiten, sind diese unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns in
Textform genannten Preise um mehr als 15 % übersteigen, werden wir
Sie auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt
als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen drei Werktagen nach
diesem Hinweis in Textform widersprechen. Sie können uns alternativ
gern eine kostengünstigere Alternative nennen. Handelt es sich um eine
Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht
erforderlich.
3.6 Arbeiten vor Ort
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass wir unsere Arbeit vor Ort
durchführen können (z.B. Zugang zur Baustelle gewähren oder
Schlüssel zum Grundstück aushändigen) und Sie uns die erforderlichen
Betriebsmittel, auf die nur Sie Zugriff haben, bereitstellen (z.B. Wasser-
und Stromanschluss).
4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden,
haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter
belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen.
Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde
Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher
Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst
auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie
mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren
übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir
keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.
4.4 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen
Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung
durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihren
Projektwunsch umfassend informieren, damit durch uns
erfolgsversprechende Maßnahmen/Planungen ergriffen werden können.
Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte
Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein
Miturheberrecht am jeweiligen Werk.
4.5 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns
mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen
geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach
Beendigung des Auftrages.
4.6 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung
nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann
beauftragen müssen. Zudem haben Sie dafür Sorge zu tragen, die
gesetzlichen Vorgaben für Ihr Projekt einzuhalten bzw. die
entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
4.7 Hinweise
Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur
Pflege und Handhabe des von uns erstellten Werkes stets zu beachten.
Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich
gemacht werden.
Sofern Sie, entgegen unserer Empfehlung, eine Inbetriebnahme vor
Fertigstellung des Werkes wünschen, erfolgt dies ausschließlich auf
Ihre Gefahr.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Allgemein
Sofern Sie Unternehmer sind, bleiben die von uns gelieferten Waren,
Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Gegenüber Verbrauchern
bleibt nur das geliefert Werk aus dem konkreten Vertrag bis zur
vollständigen Zahlung des Preises in unserem Eigentum. Sie haben die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu
behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die
Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an
uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart
wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Werke zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen.
5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird das unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Werk gepfändet oder
anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu
benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
5.3 Weiterveräußerung
Soweit Sie Unternehmer sind, sind Sie zur Weiterveräußerung des
Vorbehaltswerkes im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die
Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung des
Vorbehaltswerkes treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des
vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob das Werk ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden
jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen,
nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit Sie Unternehmer sind, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung des Werkes durch Sie stets namens und im Auftrag von uns.
In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an dem Werk an der
umgebildeten Sache fort. Sofern das Werk mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
des Werkes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum
übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie
auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung
der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei
Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines
Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, das Werk
zurückzunehmen. In der Rücknahme des Werkes liegt in diesem Fall
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in
Textform.
5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten
Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur
Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
6 Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk
mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer
Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden
Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch
nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
6.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter
Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen
Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
6.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder
Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den
nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
6.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des
Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der
Abnahme des Werks auf Sie über.
6.5 Mitteilung
Sollten Sie nach Erhalt des Werkes eine Beschädigung feststellen,
bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine
Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine
unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers
berührt.
6.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem
Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines
Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von
Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen
Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der
Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7. Nutzungs- und Urheberrecht
An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen,
Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich sämtlicher
autorisierter Kopien, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns
erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das
Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht
zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an
uns zurückzugeben.
8. Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, uns auf den von uns angebotenen
Dienstleistungen und Werken zu referenzieren bzw. Sie als Referenz zu
nennen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen zu
Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere in eine
Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende
Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
9. Haftung
9.1 Auskünfte
Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns erstellten Werke
sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss
und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch
stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Beauftragung
informieren und kontrollieren, ob das gewünschte Werk für Ihr geplantes
Projekt geeignet ist.
9.2 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche
Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind)
betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei
beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob
fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in
Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.3 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
9.4 Beauftragung von Dritten
Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung
erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf.
Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten
zustande.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem
Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts als vereinbart.
10.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-
Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform
unter dem folgenden Link erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht
verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.